Versetzung in der Sekundarstufe l
Am Ende des Schuljahres in den Jahrgangsstufen 7 - 8 muss in allen Fächern mindestens die Note 4 erreicht werden. Dann ist eine Versetzung in die nächste Jahrgangsstufe gesichert.
Versetzt wird auch, wer eine Note 5 auf dem Zeugnis erhält.
Ausgleichsregelungen
Versetzt wird auch, wer zwei Noten 5 auf dem Zeugnis hat, die aber nicht in De / Ma / En oder Frz/Ru sein dürfen. Diese mangelhaften Leistungen müssen jeweils durch mindestens eine Note 3 in anderen Fächern ausgeglichen werden.
Ausschluss vom Gymnasium
Wer in einer Jahrgangsstufe zweimal nicht versetzt wird, muss das Gymnasium verlassen. Wer in der Jahrgangsstufe 7 nicht versetzt wird, muss das Gymnasium in der Regel auch verlassen.
Versetzung in die Jahrgangsstufe 11 (Qualifikationsphase)
- mindestens Note 4 in allen Fächern oder
- höchstens einmal darf die Note 5 in einem Fach auftreten; diese muss durch mindestens einmal die Note 3 in einem anderen Fach ausgeglichen werden; die Note 5 in De / Ma / En oder Frz/Ru muss durch mindestens eine Note 3 in diesen Fächern ausgeglichen werden.